INFORMATIONEN
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zu ihrem Termin mit:
· Ihren Mutterpass
· alle Befunde (die für Ihre Schwangerschaft von Bedeutung sind, insbesondere Befunde von vorhergehenden Ultraschalluntersuchungen)
· Ihre Gesundheitskarte
Eine Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Versicherung ist seit 01.01.2015 nur nach Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte zulässig. Ohne Gesundheitskarte müssen wir Ihnen die Behandlung privatärztlich in Rechnung stellen.
· Überweisungsschein (Falls Sie von Ihrem Frauenarzt einen Überweisungsschein für die Untersuchung bei uns bekommen haben, bringen Sie diesen unbedingt mit.)
Erhalten Sie keinen Überweisungsschein, handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung (siehe Kosten). Bitte informieren Sie uns diesbezüglich bei der Terminvereinbarung und bei Ihrem Empfang in der Praxis.
Wir bitten Sie, Ihren Bauch drei Tage vor der Untersuchung bei uns nicht einzucremen oder einzuölen. Die Sichtbedingungen werden dadurch beeinträchtigt.
Ankunft in der Praxis
Vor der Untersuchung bitten wir Sie unseren Patientinnen- und Aufklärungsbogen (LINK) auszufüllen. Hierbei sind Ihnen unsere Mitarbeiterinnen gerne behilflich. In einem persönlichen Gespräch vor der Untersuchung gehen wir den Inhalt sowie Ihre Fragestellungen mit Ihnen gemeinsam durch.
Die Untersuchung wird ungefähr ca. 30 Minuten dauern.
Im Anschluss an die Untersuchung werden wir die Ergebnisse mit Ihnen besprechen und Sie erhalten einen Befundbericht für sich und für Ihren betreuenden Facharzt.
Die Untersuchung kann sich aufgrund unterschiedlicher Faktoren, wie z.B. einer ungünstigen Kindslage verzögern.
Bitte planen Sie deshalb für den Aufenthalt bei uns ca. 1,5 Stunden Zeit ein.
Trotz sorgfältiger Planung kann es leider auch zu Wartezeiten kommen; wir versuchen jedoch diese für Sie so gering wie möglich zu halten.
Seit dem 1.1.2019 fallen Ultraschalluntersuchungen unter die Strahlenschutzverordnung. Untersuchungen in der Schwangerschaft sind ab sofort in nicht-medizinischen Kontexten – wie bei der Durchführung des sogenannten „Baby-Fernsehen“ – untersagt.
Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) betont die Ungefährlichkeit des Ultraschalls als Methode, wie sie in der Neufassung der Empfehlung „Orientierungshilfe für bildgebende Verfahren“ im Rahmen des Strahlenschutzgesetzes befürwortet wird. Dort wird der Ultraschall aufgrund seiner Ungefährlichkeit immer als primäres diagnostisches Mittel eingesetzt. Die DEGUM weist eine gesundheitsschädigende Wirkung des Ultraschalls – gleich ob 2D oder 3D – vehement zurück: Es gäbe keinerlei Erkenntnisse, die einen ultraschallbedingten, medizinischen Schaden am Fötus nachweisen: „Trotz jahrzehntelanger intensivster Forschungsarbeit gibt es nach wie vor keine Studienergebnisse, die darauf hindeuten, dass Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft irgendeine Gesundheitsbelastung für das ungeborene Kind darstellen“. Sie wird hierzulande nur von Ärzten durchgeführt.
Die gesamte Stellungnahme der DEGUM können Sie hier einsehen:
Vor Ihrer ersten Untersuchung bei uns führen wir ein persönliches individuelles Beratungsgespräch mit Ihnen um wichtige Fragen zu klären. Dabei ist es wichtig zu schauen, welche Untersuchungsmethoden für Sie in Frage kommen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, bestmöglich auf ihre Fragen und Sorgen einzugehen, Sie auf die Untersuchung vorzubereiten und um zu erfahren was Sie von der Untersuchung erwarten und was Sie über Ihr Baby in der Schwangerschaft erfahren möchten.
Im Rahmen des Schwangerenkonfliktgesetz steht Ihnen eine kostenfreie psychosoziale Beratung zu.Wir müssen auch zugeben, dass die Pränataldiagnostik ihre Grenzen hat und nicht immer alle Erkrankungen oder Fehlbildungen erkannt werden können. Mit Hilfe des Ultraschalls können viele Fehlbildungen und funktionelle Organstörungen frühzeitig erkannt werden. Ein unauffälliger Ultraschallbefund gibt keine Garantie für ein gesundes Kind.
Chromosomenanalysen können die häufigsten zufälligen Chromosomenanomalien mit hoher Sicherheit ausschließen. Auch bestimmte Erbkrankheiten können durch eine gezielte Suche sehr sicher ausgeschlossen werden. Dennoch gibt es zahlreiche Erkrankungen, die mit den heutigen Methoden nicht nachgewiesen werden können.
Keine Untersuchungsmethode kann eine Garantie für ein gesundes Kind geben.
Die Ultraschalluntersuchungen werden zu ganz bestimmten Zeitpunkten in der Schwangerschaft durchgeführt:
12.-14. SSW: Ersttrimester-Screening: Messung der Nackentransparenz
20.-22. SSW: Feindiagnostik: Organscreening
29.-32. SSW: Doppleruntersuchung/Wachstumsultraschall
Wir bieten Ihnen folgendes Spektrum an pränataldiagnostischen Untersuchungen an:
- Nackentransparenzmessung, erweitertes Ersttrimesterscreening
- Risikoanalyse I. / II. Trimenon
- Sonographie,
- 3D/4D-Sonographie
- Fetale Echokardiographie
- Dopplersonographie
- Amniozentese
- Chorionzottenbiopsie
- Nichtinvasive pränatale Diagnostik
INFORMATIONSMATERIAL
-
Allgemeine Informationen zur Pränataldiagnostik
-
Ersttrimesterscreening
-
Feindiagnostik
-
Anamnesebogen
- NIPT