Praxis für pränatale Diagnostik     Dr.med. Elisabeth von Tucher     Priv.-Doz. Dr.med. Ines Schönborn

INFORMATIONEN

TAG DER UNTERSUCHUNG

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zu ihrem Termin mit:

· Ihren Mutterpass

· alle Befunde (die für Ihre Schwangerschaft von Bedeutung sind, insbesondere Befunde von vorhergehenden Ultraschalluntersuchungen)

· Ihre Gesundheitskarte
Eine Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Versicherung ist seit 01.01.2015 nur nach Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte zulässig. Ohne Gesundheitskarte müssen wir Ihnen die Behandlung privatärztlich in Rechnung stellen.

· Überweisungsschein (Falls Sie von Ihrem Frauenarzt einen Überweisungsschein für die Untersuchung bei uns bekommen haben, bringen Sie diesen unbedingt mit.)

Erhalten Sie keinen Überweisungsschein, handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung (siehe Kosten). Bitte informieren Sie uns diesbezüglich bei der Terminvereinbarung und bei Ihrem Empfang in der Praxis.

Wir bitten Sie, Ihren Bauch drei Tage vor der Untersuchung bei uns nicht einzucremen oder einzuölen. Die Sichtbedingungen werden dadurch beeinträchtigt.

Ankunft in der Praxis

Vor der Untersuchung bitten wir Sie unseren Patientinnen- und Aufklärungsbogen (LINK) auszufüllen. Hierbei sind Ihnen unsere Mitarbeiterinnen gerne behilflich. In einem persönlichen Gespräch vor der Untersuchung gehen wir den Inhalt sowie Ihre Fragestellungen mit Ihnen gemeinsam durch.

Die Untersuchung wird ungefähr ca. 30 Minuten dauern.

Im Anschluss an die Untersuchung werden wir die Ergebnisse mit Ihnen besprechen und Sie erhalten einen Befundbericht für sich und für Ihren betreuenden Facharzt.

Die Untersuchung kann sich aufgrund unterschiedlicher Faktoren, wie z.B. einer ungünstigen Kindslage verzögern.

Bitte planen Sie deshalb für den Aufenthalt bei uns ca. 1,5 Stunden Zeit ein.

Trotz sorgfältiger Planung kann es leider auch zu Wartezeiten kommen; wir versuchen jedoch diese für Sie so gering wie möglich zu halten.

IST ULTRASCHALL IN DER SCHWANGERSCHAFT GEFÄHRLICH?

Seit dem 1.1.2019 fallen Ultraschalluntersuchungen unter die Strahlenschutzverordnung. Untersuchungen in der Schwangerschaft sind ab sofort in nicht-medizinischen Kontexten – wie bei der Durchführung des sogenannten „Baby-Fernsehen“ – untersagt.

Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) betont die Ungefährlichkeit des Ultraschalls als Methode, wie sie in der Neufassung der Empfehlung „Orientierungshilfe für bildgebende Verfahren“ im Rahmen des Strahlenschutzgesetzes befürwortet wird. Dort wird der Ultraschall aufgrund seiner Ungefährlichkeit immer als primäres diagnostisches Mittel eingesetzt.  Die DEGUM weist eine gesundheitsschädigende Wirkung des Ultraschalls – gleich ob 2D oder 3D – vehement zurück: Es gäbe keinerlei Erkenntnisse, die einen ultraschallbedingten, medizinischen Schaden am Fötus nachweisen: „Trotz jahrzehntelanger intensivster Forschungsarbeit gibt es nach wie vor keine Studienergebnisse, die darauf hindeuten, dass Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft irgendeine Gesundheitsbelastung für das ungeborene Kind darstellen“. Sie wird hierzulande nur von Ärzten durchgeführt.

Die gesamte Stellungnahme der DEGUM können Sie hier einsehen:

DEGUM-Stellungnahme: "Neue Strahlenschutzverordnung - Ultraschall in der Schwangerschaft ist gefährlich? Eine nicht haltbare Feststellung" (PDF)

https://www.degum.de/aktuelles/presse-medien/pressemitteilungen/im-detail/news/neue-strahlenschutzverordnung.html

ENTSCHEIDUNGSFINDUNG

Vor Ihrer ersten Untersuchung bei uns führen wir ein persönliches individuelles Beratungsgespräch mit Ihnen um wichtige Fragen zu klären. Dabei ist es wichtig zu schauen, welche Untersuchungsmethoden für Sie in Frage kommen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, bestmöglich auf ihre Fragen und Sorgen einzugehen, Sie auf die Untersuchung vorzubereiten und um zu erfahren was Sie von der Untersuchung erwarten und was Sie über Ihr Baby in der Schwangerschaft erfahren möchten.

Im Rahmen des Schwangerenkonfliktgesetz steht Ihnen eine kostenfreie psychosoziale Beratung zu.
KANN ICH VORGEBURTLICHE UNTERSUCHUNGEN ABLEHNEN?
Sie haben ein Recht auf Nichtwissen. Die vorgeburtlichen Ultraschalluntersuchungen sind ein Angebot, mit allen sich daraus ergebenden Vor- und Nachteilen. Bedenken, einer solchen Situation eventuell nicht gewachsen zu sein, sind nachvollziehbar. Für viele Eltern ergeben sich Fragen wie z.B.: Welche Konsequenzen sind mit der Untersuchung für Sie und Ihr Kind verbunden? Was kann es bedeuten, von einer Erkrankung oder Behinderung Ihres Kindes zu erfahren? Welche Folgen hätte ein auffälliger Befund? Sprechen Sie mit uns darüber.
GIBT ES GRENZEN DER PRÄNATALEN DIAGNOSTIK?

Wir müssen auch zugeben, dass die Pränataldiagnostik ihre Grenzen hat und nicht immer alle Erkrankungen oder Fehlbildungen erkannt werden können. Mit Hilfe des Ultraschalls können viele Fehlbildungen und funktionelle Organstörungen frühzeitig erkannt werden. Ein unauffälliger Ultraschallbefund gibt keine Garantie für ein gesundes Kind.

Chromosomenanalysen können die häufigsten zufälligen Chromosomenanomalien mit hoher Sicherheit ausschließen. Auch bestimmte Erbkrankheiten können durch eine gezielte Suche sehr sicher ausgeschlossen werden. Dennoch gibt es zahlreiche Erkrankungen, die mit den heutigen Methoden nicht nachgewiesen werden können.

Keine Untersuchungsmethode kann eine Garantie für ein gesundes Kind geben.


Die Ultraschalluntersuchungen werden zu ganz bestimmten Zeitpunkten in der Schwangerschaft durchgeführt:

12.-14. SSW: Ersttrimester-Screening: Messung der Nackentransparenz
20.-22. SSW: Feindiagnostik: Organscreening
29.-32. SSW: Doppleruntersuchung/Wachstumsultraschall


Wir bieten Ihnen folgendes Spektrum an pränataldiagnostischen Untersuchungen an:

  • Nackentransparenzmessung, erweitertes Ersttrimesterscreening
  • Risikoanalyse I. / II. Trimenon
  • Sonographie,
  • 3D/4D-Sonographie
  • Fetale Echokardiographie
  • Dopplersonographie
  • Amniozentese
  • Chorionzottenbiopsie
  • Nichtinvasive pränatale Diagnostik

INFORMATIONSMATERIAL

  • Allgemeine Informationen zur Pränataldiagnostik

  • Ersttrimesterscreening

  • Feindiagnostik

  • Anamnesebogen

  • NIPT

AKTUELLES

INFORMATIONEN ZUR CORONAVIRUSPANDEMIE (COVID19)
Sehr geehrte SCHWANGERE!

INFORMATIONEN ZUR CORONAVIRUSPANDEMIE (COVID19)

Damit wir für Sie den größtmöglichen Schutz gewährleisten und unseren Betrieb für die Behandlung unserer Patientinnen aufrechterhalten können, nehmen wir die vorgeschriebenen und sinnvollen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sehr ernst. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Akzeptanz.

Aufgrund der bestehenden behördlichen Auflagen und der räumlichen Begebenheiten ist derzeit eine erwachsene Begleitperson zur Untersuchung unter folgenden Auflagen möglich:

  • es liegt ein negativer Corona-Schnelltest bzw. PCR-Test vor, welcher nicht älter als 24 Stunden ist
  • in den letzten 6 Monaten wurde eine Covid-19 Infektion durchgemacht, welche mindestens 3 Wochen her ist (positiver PCR-Test älter als 3 Wochen und nicht älter als 6 Monate)
  • eine erfolgte vollständige Coronavirus SARS-CoV-2 Impfung (ab dem 15.Tag nach der zweiten Impfung)

Bitte betreten Sie die Praxis weiterhin alleine, desinfizieren sich die Hände und folgen Sie den Anweisungen unserer Mitarbeiterinnen.

Bitte beachten Sie, dass wir leider keine Wartemöglichkeit für Begleitpersonen in unseren Praxisräumen oder im Haus anbieten können. Insbesondere ist das Warten vor den Praxisräumen und im Treppenhaus nicht gestattet.
Wir bitten Ihre Begleitung erst unmittelbar vor Beginn der Untersuchung in die Praxis. Über den Beginn der Untersuchung informieren wir Sie so rechtzeitig, dass Sie Ihre Begleitung benachrichtigen können.

Bitte beachten Sie, dass wir leider auch bei fehlender Kinderbetreuung keine Ausnahmen machen können.

In unseren Praxisräumen besteht besteht eine FFP2 Mund- und Nasenschutzpflicht.

Für Sie und Ihre Angehörigen fertigen wir Bilder von der Untersuchung an, die wir Ihnen unmittelbar nach dem Termin digital zusenden können.

Fühlen Sie sich krank? Haben Sie Symptome, die vermuten lassen, dass Sie an einer Coronavirus-Infektion erkrankt sind (wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall)? Hatten sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu erkrankten Personen?

In diesem Fall bitten wir Sie, unsere Praxis nicht aufzusuchen, sondern uns zunächst telefonisch zu kontaktieren. Wir werden Ihnen einen Ersatztermin nach Genesung ermöglichen. 

Für aktuelle Informationen – auch zur Bedeutung einer möglichen Infektion für die Schwangerschaft – verweisen wir auf das Robert-Koch-Institut (www.rki.de), die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (www.dggg.de) und das Bundesgesundheitsministerium (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html).

Wir empfehlen die Nutzung der Corona-Warnapp.